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Tierhalterhaftpflicht für Hund und Pferd

Als Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO helfen wir Ihnen, Ihre passende Hunde- oder Pferdehalter-Haftpflichtversicherung zu finden.

Wir vergleichen die Angebote für die Tierhalterhaftpflichtversicherung am Markt und senden Ihnen auf Wunsch bis zu drei Angebote von unseren ausgewählten Versicherungen – kostenlos und unverbindlich!

Anschließend beraten wir gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung am besten zu Ihnen passt – telefonisch, per E-Mail oder persönlich bei uns in Wuppertal.

 

Was Sie über die Hundehaftpflicht wissen sollten

Die gesetzliche Pflicht zu einer Hundehalterhaftpflichtversicherung ist auf Ebene der Bundesländer geregelt. In manchen Bundesländern besteht eine generelle Pflicht für diese Versicherung, in anderen nur unter bestimmten Voraussetzungen oder gar nicht.

Empfehlenswert ist es jedoch für jeden Hundehalter, unabhängig vom Wohnort und der Größe oder Rasse des Hundes, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, da Tierhalter für alle Schäden aufkommen müssen, welche durch das Tier verursacht werden.

Was kann konkret passieren?

  • Ihr Hund hat ein Kind und dessen Hund beim Spielen verletzt – wer zahlt die Arztrechnung und den Tierarzt?

  • Ihr Hund ist einem vorbeifahrenden Radfahrer vors Rad gelaufen. Der Radfahrer ist deshalb schwer gestürzt. Er muss ins Krankenhaus und kann aufgrund seiner Verletzungen 8 Wochen lang nicht arbeiten – wer zahlt die Arztkosten und den Verdienstausfall des Radfahrers?

In Fällen wie diesen zahlt die Hundehalter-Haftpflichtversicherung die durch den Hund entstandenen Kosten. Haben Sie keine entsprechende Versicherung, müssen Sie alles selbst bezahlen – unter Umständen Ihr Leben lang!

Kostenlose und unverbindliche Angebotsanfrage stellen:

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Was ist wichtig für die Pferdehaftpflicht?

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist in Deutschland keine Pflicht, aber unbedingt empfehlenswert.

Für den optimalen Versicherungsschutz mit richtiger Deckungssumme empfiehlt es sich, folgende Punkte besonders in Augenschein zu nehmen:

  • Reitrisiko und Fremdreiterrisiko
  • Wettkämpfe und Turniere sowie Pferderennen
  • Mitglied im Reitverein
  • Kutschfahrten mit dem Pferd
  • Pferd wird für Schulungen eingesetzt

Was kann konkret passieren?

Ihr Pferd entwischt von seiner Koppel und läuft auf eine vielbefahrene Straße. Mehrere Autos kollidieren bei dem Versuch, dem Pferd auszuweichen. Es entsteht hoher Sachschaden an den Fahrzeugen und zwei Personen müssen verletzt ins Krankenhaus. Wer zahlt die Reparaturen der Autos und die Arztrechnungen?

In Fällen wie diesen zahlt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung die durch das Pferd entstandenen Kosten.

Ihre kostenlose und unverbindliche Angebotsanfrage stellen Sie gerne hier:

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Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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